Kinderrechte / Kinderschutz

Jeder Mensch ist in seiner Person einzigartig und wertvoll. Von Geburt an besitzt jeder eine eigene Würde und ist Träger von Rechten und Pflichten.

Kinderrechte

Kinderrechte zählen zu den Menschenrechten und beschreiben die angeborenen und unveräußerlichen Rechte eines jeden Kindes unter 18 Jahren. Diese wurden in der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen von 1989 verankert, da Kinder spezifische Rechte benötigen. Wir als Kindergarten sind für die uns anvertrauten Kinder verantwortlich. Wir nehmen die Kinder dabei als eigenständige Personen mit Rechten und Pflichten wahr und stärken den eignen Willen und die individuelle Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes.

Wir sind überzeugt, dass den Kindern die 40 Kinderrechte zu stehen, sie aber nur für sich und die eigenen Rechte einstehen können, wenn sie um die Rechte wissen. Daher ist es für uns von großer Bedeutung, dass wir diese mit den Kindern kind- und altersgerecht erarbeiten

  • Alle Menschen sind wichtig. Ich auch.
  • Ich habe das Recht ohne Angst zu leben. Niemand darf mir wehtun.
  • Ich habe das Recht, Hilfe zu bekommen, wenn ich mich nicht gut fühle oder ich krank bin.
  • Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke. Allerdings darf ich niemand damit verletzen.
  • Ich habe das Recht mitzubestimmen und an Entscheidungen beteiligt zu werden.
  • Ich habe das Recht zu erfahren, was Erwachsenene für mich entscheiden.
  • Ich habe das Recht zu spielen und ich habe das Recht mich auszuruhen.
  • Ich habe das Recht, mit anderen Kindern zusammen zu sein.
  • Ich habe das Recht, viele Dinge zu lernen.

 

Kinderschutz

Kinderschutz ist uns wichtig!!!

Kinder vor negativen Einflüssen und Gefahren zu schützen ist ein Hauptanliegen unseres Kindergartens denn

Kinder haben, genau wie Erwachsene, Rechte.

 

In unserem Schutzkonzept, in unserer Konzeption und in unserem Qualitätshandbuch haben wir ausführlich beschrieben, wie wir als Kita verantwortlich unseren Auftrag zum Kinderschutz wahrnehmen.

 

Die Stadt Arnsberg hat eine Vereinbarung mit dem Träger der Kindertageseinrichtungen, zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII, geschlossen. Diese Vereinbarung ist allen Mitarbeitenden bekannt und jederzeit einsehbar.

Der Auftrag zum Kinderschutz geht über den Kindergartenalltag hinaus.

Das heißt für uns auch zu handeln, wenn Kinder zum Beispiel von Gewalterfahrungen in ihrem häuslichen Umfeld berichten. 

Die Handlungsschritte und Maßnahmen sind genau vorgegeben, den pädagogischen Mitarbeitenden bekannt und müssen genau eingehalten werden.

In unserer Einrichtung ist Christiane Kerstin ausgebildete Kinderschutzfachkraft und hat somit für die Kinder, die Eltern und die Mitarbeitenden zum Thema Kinderschutz immer ein offenes Ohr.

 

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